Die gesetzliche Meldepflicht Ihrer Kälteanlage:
Sehr geehrte Kundin, Sehr geehrter Kunde
Seit dem 1. Januar 2004 ist der Betrieb von Kälteanlagen mit über 3 kg
Kältemittel durch das
BAFU (Bundesamt
für Umwelt, früher BUWAL) der
obligatorischen Meldepflicht unterstellt.
Als autorisierte Kältespezialisten mit langjähriger Erfahrung (wir feiern
2007 Jahr unser 40jähriges Firmenjubiläum) übernehmen wir für Sie die
gesetzestreue Umsetzung der Stoffmittelverordnung.
Rufen Sie uns unter 041 320 55 37 an, senden Sie ein Fax an 041 320 59 10 oder
senden Sie uns ein
E–Mail, mit dem Vermerk „Meldepflicht“ und unser
Herr Herbert Stanger setzt sich unverzüglich mit Ihnen in Verbindung.
Am einfachsten
geht's wenn Sie uns jetzt ein E-Mail schicken

Weitere Information zum Thema finden Sie hier: