Die gesetzliche Meldepflicht Ihrer Kälteanlage:

Sehr geehrte Kundin, Sehr geehrter Kunde

Seit dem 1. Januar 2004 ist der Betrieb von Kälteanlagen mit über 3 kg Kältemittel durch das BAFU (Bundesamt für Umwelt, früher BUWAL) der obligatorischen Meldepflicht unterstellt.

Als autorisierte Kältespezialisten mit langjähriger Erfahrung (wir feiern 2007 Jahr unser 40jähriges Firmenjubiläum) übernehmen wir für Sie die gesetzestreue Umsetzung der Stoffmittelverordnung.


Rufen Sie uns unter 041 320 55 37 an, senden Sie ein Fax an 041 320 59 10 oder senden Sie uns ein EMail, mit dem Vermerk „Meldepflicht“ und unser Herr Herbert Stanger setzt sich unverzüglich mit Ihnen in Verbindung.

Am einfachsten geht's wenn Sie uns jetzt ein E-Mail schicken

 

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